Grundsicherungsleistungen im Alter
Persönliche Verhältnisse
Eine eheähnliche Gemeinschaft besteht zwischen zusammen lebenden und wirtschaftlichen Partnern unterschiedlichen Geschlechts, die füreinander einstehen und sich füreinander verantwortlich fühlen. Eingetragene Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes fallen nicht hierunter.
Für die Klärung der Zuständigkeitsfrage ist es wichtig, die Aufenthaltsverhältnisse vor Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (z. B. Heim, Krankenhaus u.a.m.) darzulegen.
Darüber hinaus ist z. B. bei Umzug wichtig, ob am bisherigen Wohnort bereits Grundsicherungs-leistungen gezahlt wurden.