Die Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten durch:
Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt
Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie (soweit möglich)
Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld